Einschulung

Jeweils im Mai geben wir die Anmeldetermine für das im folgenden Kalenderjahr beginnende Schuljahr im „Neustädter Anzeiger“ und in den Kindergärten der Stadt Neustadt bekannt. Die Anmeldung erfolgt im August bis 15. September. Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden sowie aus dem vergangenen Jahr zurückgestellte Kinder. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.

 

Zur Anmeldung bringen Sie bitte den künftigen Schulanfänger, die Geburtsurkunde sowie den Masernnachweis mit. Die Anmeldung muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden bzw. eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht wird ein entsprechender Nachweis benötigt. 

Die Eltern erledigen die Anmeldeformalitäten mit der Sekretärin, der Hortleiterin und der Schulleiterin, während sich ein Lehrerteam um die Kinder kümmert und einen Erstkontakt herstellt.

 

Die Eltern erhalten einen Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung, welche durch den jugendärztlichen Dienst des Landratsamtes durchgeführt wird. Das verbleibende Vorschuljahr nutzen die Lehrer, um gemeinsam mit dem Kindergarten den aktuellen Lernstand zu ermitteln. Die Erzieherinnen des Kindergartens haben die Möglichkeit, mit den Vorschulkindern eine Unterrichtsstunde in der 1. Klasse zu besuchen. Für alle Schulanfänger findet im Frühjahr ein Kennenlernnachmittag in der Grundschule statt. Dazu erhalten Sie eine gesonderte Einladung. Über die Aufnahme in Klasse 1 der Grundschule entscheidet der Schulleiter.