Aktueller Stand 20.04.2024:

  

 

  Sponsorenlauf Infoplakat HP    

 

___________________________________________________________________________________

 

Unter dem folgenden Link finden Sie Hinweise zur Antragstellung der Schülerbeförderung 2024/2025: Schülerbeförderung

___________________________________________________________________________________

 

Unter dem folgenden Link finden Sie die Anmeldezeiten für die weiterführenden Schulen: Schulanmeldezeiten

 

___________________________________________________________________________________

 Lehrer in Sachsen

Weitere Informationen erhalten Sie unter lehrer-werden-in-sachsen.de

___________________________________________________________________________________

 

Verkehrshelfer gesucht

 

Wir suchen dringend Ehrenamtliche als Verkehrshelfer, die den Schulweg unserer Grundschüler ein kleines bisschen sicherer machen. 

 

Der Einsatz ist täglich (nur an Schultagen) von 7:00 - 7:15 Uhr an den Kreuzungsbereichen um die Julius-Mißbach-Grundschule. Wetterfeste Jacken, Westen und Basecap können durch die Verkehrswacht gestellt werden. 

 

Bitte melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns über jede Anfrage!

 

_________________________________________________________________________________

 

Informationen zum Bildungsticket entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

Bildungsticket SJ 2023/24

 

Über den folgenden Link erhalten Sie Zugriff auf den aktuellen Schülerfahrplan 2023/24: 

Schülerfahrplan Julius-Mißbach-Grundschule 2023/24

 

 

 

 

Schulgebäude12.JPG

 

 

Julius-Mißbach-Grundschule Neustadt/ Sa.

Bischofswerdaer Str. 15
01844 Neustadt in Sachsen
Telefon (03596) 602025
Fax: 03596/504492

E-Mail E-Mail:   

        

 

 

Transparenzhinweis: Seit dem 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparentpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmittelns finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.