Sehr geehrte Eltern,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit dem 18. November 2020 folgende Änderung der Hygiene-Allgemeinverfügung gilt:
"Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen."
Vielen Dank für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Schulleitung
Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/243102