Änderung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

20.11.2020

 

Sehr geehrte Eltern,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit dem 18. November 2020 folgende Änderung der Hygiene-Allgemeinverfügung gilt:

 

"Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen."

 

Vielen Dank für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme.

 

Die Schulleitung 

 

 

Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/243102