Übersicht der Gruppen der kritischen Infrastruktur

16.03.2020

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Sächsischer Landtag
Polizei
Justizvollzug
Gerichte und Staatsanwaltschaften
Krisenstabspersonal
Berufsfeuerwehr, freiw. Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht Rettungsdienst

Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen
Opferschutzeinrichtungen
betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes einschließlich der Bundeswehr sowie der sächsischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit

 

Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur

Telekommunikation, Post, Energieversorgung einschließlich Tankstellen und Mineralölunternehmen (Netzsicherstellung)
Wasserversorgung
Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung)

Luftverkehr (betriebsnotwendiges Personal der Flugsicherung, Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen) ÖPNV, SPNV, EVU (betriebsnotwendiges Personal für Netzbetrieb)
Rundfunk, Fernsehen, Presse

 

Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs

Ernährungswirtschaft

Lebensmittelhandel

Transport und Logistik

 

Gesundheitsversorgung und Pflege

Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen Praxen von Gesundheitsfachberufen Krankenhäuser und medizinische Fakultäten Apotheken

Labore
Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
stationäre Einrichtungen für Pflege, Reha, Eingliederungshilfe
ambulante Pflegedienste
Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in genannten Einrichtungen

 

Bildung und Erziehung

Personal zur Sicherstellung der Notbetreuung in Kitas und Schulen Einrichtungen der Behinderten-, Kinder und Jugendhilfe

 

 

Quelle: 

Allgemeinverfügung

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie 

 

(Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)